Sendung "Grenzenlos"

Ausgabe 29. August 2009
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Wahlen in Deutschland für das bulgarische Parlament 2009

Am 5. Juli haben die Wahlen für das bulgarische Parlament stattgefunden. Die Wahlbeteiligung war 60%, das höchste Niveau in der jüngeren Vergangenheit Bulgariens. Zum Vergleich: Bei der letzten Bundestagwahl war die Wahlbeteiligung in Deutschland 77%. Der Unterschied ist womöglich durch das Misstrauen der Bulgaren zu erklären. Sie sind überzeugt, es ist egal, für wen man stimmt – alle Kandidaten sind schließlich gleich ungeeignet, unfähig und korrumpiert, und unter diesen Umständen macht es keinen Sinn überhaupt zu wählen. Man könnte den Unterschied aber auch durch die unterschiedlichen Wahlkampagnen erklären. Nicht zuletzt könnte der Prozess der Stimmenabgabe selbst der Grund sein.

In Deutschland beantragt man Briefwahl, wenn man am Wahltag den Stimmzettel nicht persönlich abgeben kann – und das Problem ist gelöst. Kann man in Bulgarien den Stimmzettel nicht persönlich abgeben, meldet man sich vom heimischen Wahllokal ab und kann dann in einem anderen Wahllokal abstimmen.

Diese zwei Ansätze scheinen gleich gut zu funktionieren und schränken beide das Wahlrecht nicht ein. Ziehen wir nun zwei weitere Aspekte des Wahlablaufs in Betracht: Abstimmung im Ausland und Wählerbestechung.

Möchte man im Ausland seine Stimme abgeben, ändert das Briefwahlverfahren nichts an der Sache: Wie aus dem Inland schickt man einen Brief. Um dann zu einem anderen Wahllokal gehen zu können, muss man sich erst erkundigen, wo in der Nähe Wahllokale eingerichtet werden und dann zum Wahltag hinfahren. Wenn es vor Ort genug Wahlberechtigte gibt, besteht auch die Möglichkeit ein zusätzliches Wahllokal einzurichten.

Das Einrichten von Wahllokalen ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand verbunden, so dass die Briefwahl die bessere Lösung zu sein scheint.

Unter Wählerbestechung versteht man das Anbieten oder Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen an einen anderen, damit dieser nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt, bzw. das Fordern oder die Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt. Wählerbestechung ist strafbar.

In Deutschland gibt es in den Medien keine Berichte über Bestechung während der Bundestagswahlen, so dass man davon ausgehen kann, dass die Wähler hier nicht bestochen werden. Nehmen wir an, das wäre nicht der Fall: Ich biete also Herrn Müller Geld an, damit er für meine Partei stimmt. Er freut sich sehr über dieses Angebot und unsere zukünftige Zusammenarbeit. Ich will jedoch eine Garantie haben dafür, dass Herr Müller tatsächlich seine Stimme für meine Partei abgibt. Ich könnte ihn bis zur Wahlurne begleiten und mich selbst überzeugen, dass er „richtig“ wählt. Leider darf man dorthin nur alleine gehen. Eine andere Möglichkeit sicher zu gehen, dass Herr Müller richtig abstimmt, ist ihn bei der Briefwahl zu „unterstützen“ und ihn vor mir den Wahlbrief schließen zu lassen; seinen Umschlag nehme ich persönlich mit. Dann weiß ich zu hundert Prozent, dass Herr Müller für mich abgestimmt hat.

Zum Glück werden in Deutschland die Wähler nicht bestochen, so dass man sich diese Gedanken eigentlich gar nicht machen muss.

In Bulgarien sieht alles anders aus, denn dort ist Wählerbestechung eine Art Kurzarbeit. Es werden unbezahlte Rechnungen für Wasser oder Strom beglichen, es werden kostenlose Mittagsessen angeboten und es wird sogar bares Geld verschenkt. Wer diese Angebote annimmt, verspricht eine bestimmte Partei zu wählen. Ob die Bestochenen wirklich für diese Partei gestimmt haben, ist nicht zu sagen, weil es für sie keine Möglichkeit gibt ihre Wahl nachzuweisen.

Das stimmt nicht ganz: Denn manchmal vereinbaren die Bestochenen mit ihren „Geldgebern“ [Bestechern], den Stimmzettel vor dem Einwerfen heimlich zu fotografieren; erst bei Vorlage des Fotos bekommen sie ihre „Belohnung“. Da diese Praxis den Wahlausschüssen bekannt ist, hat man das Aufnehmen von Bildern in der in der Wahlkabine soweit wie möglich eingeschränkt. Doch es gibt Wähler, die es trotzdem schaffen.

Nehmen wir jetzt an, der bessere Ansatz zum Abhalten von Wahlen im Ausland - die Briefwahl – würde bei den bulgarischen Wahlen zugelassen. Dann kann man sich all diese Mühe sparen: eine Kamera besorgen, diese vor dem Wahlausschuss gut verstecken und schließlich heimlich Fotos machen. Durch die Briefwahl können dann die Bestochenen ihre Wahl leicht nachweisen, so dass sich die Erfolgsquote der Bestechung erhöhen wird.

Damit das nicht passiert, sollte man die Briefwahl in den Staaten nicht zulassen, in denen es Wählerbestechung gibt, und stattdessen überall auf der Welt Wahllokale einrichten. Soweit, so gut.

Das Problem ist, dass das deutsche Auswärtige Amt das Einrichten von Lokalen zum Abhalten von Wahlen anderer Staaten auf dem Bundesgebiet sehr stark einschränkt. Aus Sicht des Auswärtigen Amtes – und der Bundesländer – ist die Wahrung der Sicherheit dieser Wahllokale mit großen Ressourcen verbunden. Diese Ressourcen können eingespart werden, indem die jeweiligen Staaten das Briefwahlverfahren einführen. Da die Briefwahl grundsätzlich zugelassen ist, sind keine Wahlrechte beeinträchtigt, auch wenn das Einrichten von Wahllokalen nicht genehmigt wird.

Die Vorgehensweise anderen Staaten vorzuschreiben das Briefwahlverfahren einzuführen wäre vertretbar, wenn es nirgendwo Wählerbestechung gäbe. Im Fall von Bulgarien ist das Einführen der Briefwahl keine gute Idee, denn sie würde zu einer Steigerung der Erfolgsquote bei Wählerbestechung führen.

Sieht ein Staat aber überhaupt keine Briefwahl vor, wird damit durch die Bundesrepublik (auf Grund fehlender Ressourcen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit) der Wahlprozess eingeschränkt.

Mit einer Ausnahme: Laut dem Wiener Übereinkommen über konsularische und diplomatische Beziehungen verpflichtet sich der Empfangsstaat die Sicherheit der Botschaften und Konsulate zu gewährleisten. So kann das Abhalten von Wahlen in diesen Gebäuden vom Empfangsstaat nicht aus Sicherheitsgründen abgesagt werden. Das bleibt aber auch die einzige Situation, in der das Auswärtige Amt und die Bundesländer das Einrichten von Wahllokalen genehmigen.

Summa summarum schränken das Auswärtige Amt und die Bundesländer auf Grund fehlender Ressourcen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit das Abhalten von Wahlen anderer Staaten auf dem Bundesgebiet ein.

Verein der Pflege- und Adoptiveltern in Münster

Ani Velkova arbeitet ehrenamtlich bei den Verein der Pflege und Adoptiveltern in Münster. Sie erzählt uns über den Verein, dessen Probleme, und die Kin. Anschliessend verrät Sie über eine Idee zum Kinderaustausch zwischen Bulgien und Deutschland.