Wahlen in Deutschland für das bulgarische Parlament 2009
Am 5. Juli haben die Wahlen für das bulgarische Parlament
stattgefunden. Die Wahlbeteiligung war 60%, das höchste Niveau in der
jüngeren Vergangenheit Bulgariens. Zum Vergleich: Bei der letzten
Bundestagwahl war die Wahlbeteiligung in Deutschland 77%. Der
Unterschied ist womöglich durch das Misstrauen der Bulgaren zu
erklären. Sie sind überzeugt, es ist egal, für wen man stimmt – alle
Kandidaten sind schließlich gleich ungeeignet, unfähig und
korrumpiert, und unter diesen Umständen macht es keinen Sinn überhaupt
zu wählen. Man könnte den Unterschied aber auch durch die
unterschiedlichen Wahlkampagnen erklären. Nicht zuletzt könnte der
Prozess der Stimmenabgabe selbst der Grund sein.
In Deutschland beantragt man Briefwahl, wenn man am Wahltag den
Stimmzettel nicht persönlich abgeben kann – und das Problem ist
gelöst. Kann man in Bulgarien den Stimmzettel nicht persönlich
abgeben, meldet man sich vom heimischen Wahllokal ab und kann dann in
einem anderen Wahllokal abstimmen.
Diese zwei Ansätze scheinen gleich gut zu funktionieren und schränken
beide das Wahlrecht nicht ein. Ziehen wir nun zwei weitere Aspekte des
Wahlablaufs in Betracht: Abstimmung im Ausland und Wählerbestechung.
Möchte man im Ausland seine Stimme abgeben, ändert das
Briefwahlverfahren nichts an der Sache: Wie aus dem Inland schickt man
einen Brief. Um dann zu einem anderen Wahllokal gehen zu können, muss
man sich erst erkundigen, wo in der Nähe Wahllokale eingerichtet
werden und dann zum Wahltag hinfahren. Wenn es vor Ort genug
Wahlberechtigte gibt, besteht auch die Möglichkeit ein zusätzliches
Wahllokal einzurichten.
Das Einrichten von Wahllokalen ist jedoch mit zusätzlichem Aufwand
verbunden, so dass die Briefwahl die bessere Lösung zu sein scheint.
Unter Wählerbestechung versteht man das Anbieten oder Gewähren von
Geschenken oder anderen Vorteilen an einen anderen, damit dieser nicht
oder in einem bestimmten Sinne wählt, bzw. das Fordern oder die
Annahme von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass er nicht
oder in einem bestimmten Sinne wählt. Wählerbestechung ist strafbar.
In Deutschland gibt es in den Medien keine Berichte über Bestechung
während der Bundestagswahlen, so dass man davon ausgehen kann, dass
die Wähler hier nicht bestochen werden. Nehmen wir an, das wäre nicht
der Fall: Ich biete also Herrn Müller Geld an, damit er für meine
Partei stimmt. Er freut sich sehr über dieses Angebot und unsere
zukünftige Zusammenarbeit. Ich will jedoch eine Garantie haben dafür,
dass Herr Müller tatsächlich seine Stimme für meine Partei abgibt. Ich
könnte ihn bis zur Wahlurne begleiten und mich selbst überzeugen, dass
er „richtig“ wählt. Leider darf man dorthin nur alleine gehen. Eine
andere Möglichkeit sicher zu gehen, dass Herr Müller richtig abstimmt,
ist ihn bei der Briefwahl zu „unterstützen“ und ihn vor mir den
Wahlbrief schließen zu lassen; seinen Umschlag nehme ich persönlich
mit. Dann weiß ich zu hundert Prozent, dass Herr Müller für mich
abgestimmt hat.
Zum Glück werden in Deutschland die Wähler nicht bestochen, so dass
man sich diese Gedanken eigentlich gar nicht machen muss.
In Bulgarien sieht alles anders aus, denn dort ist Wählerbestechung
eine Art Kurzarbeit. Es werden unbezahlte Rechnungen für Wasser oder
Strom beglichen, es werden kostenlose Mittagsessen angeboten und es
wird sogar bares Geld verschenkt. Wer diese Angebote annimmt,
verspricht eine bestimmte Partei zu wählen. Ob die Bestochenen
wirklich für diese Partei gestimmt haben, ist nicht zu sagen, weil es
für sie keine Möglichkeit gibt ihre Wahl nachzuweisen.
Das stimmt nicht ganz: Denn manchmal vereinbaren die Bestochenen mit
ihren „Geldgebern“ [Bestechern], den Stimmzettel vor dem Einwerfen
heimlich zu fotografieren; erst bei Vorlage des Fotos bekommen sie
ihre „Belohnung“. Da diese Praxis den Wahlausschüssen bekannt ist, hat
man das Aufnehmen von Bildern in der in der
Wahlkabine soweit wie möglich eingeschränkt. Doch es gibt Wähler, die
es trotzdem schaffen.
Nehmen wir jetzt an, der bessere Ansatz zum Abhalten von Wahlen im
Ausland - die Briefwahl – würde bei den bulgarischen Wahlen
zugelassen. Dann kann man sich all diese Mühe sparen: eine Kamera
besorgen, diese vor dem Wahlausschuss gut verstecken und schließlich
heimlich Fotos machen. Durch die Briefwahl können dann die Bestochenen
ihre Wahl leicht nachweisen, so dass sich die Erfolgsquote der
Bestechung erhöhen wird.
Damit das nicht passiert, sollte man die Briefwahl in den Staaten
nicht zulassen, in denen es Wählerbestechung gibt, und stattdessen
überall auf der Welt Wahllokale einrichten. Soweit, so gut.
Das Problem ist, dass das deutsche Auswärtige Amt das Einrichten von
Lokalen zum Abhalten von Wahlen anderer Staaten auf dem Bundesgebiet
sehr stark einschränkt. Aus Sicht des Auswärtigen Amtes – und der
Bundesländer – ist die Wahrung der Sicherheit dieser Wahllokale mit
großen Ressourcen verbunden. Diese Ressourcen können eingespart
werden, indem die jeweiligen Staaten das Briefwahlverfahren einführen.
Da die Briefwahl grundsätzlich zugelassen ist, sind keine Wahlrechte
beeinträchtigt, auch wenn das Einrichten von Wahllokalen nicht
genehmigt wird.
Die Vorgehensweise anderen Staaten vorzuschreiben das
Briefwahlverfahren einzuführen wäre vertretbar, wenn es nirgendwo
Wählerbestechung gäbe. Im Fall von Bulgarien ist das Einführen der
Briefwahl keine gute Idee, denn sie würde zu einer Steigerung der
Erfolgsquote bei Wählerbestechung führen.
Sieht ein Staat aber überhaupt keine Briefwahl vor, wird damit durch
die Bundesrepublik (auf Grund fehlender Ressourcen zur Wahrung der
öffentlichen Sicherheit) der Wahlprozess eingeschränkt.
Mit einer Ausnahme: Laut dem Wiener Übereinkommen über konsularische
und diplomatische Beziehungen verpflichtet sich der Empfangsstaat die
Sicherheit der Botschaften und Konsulate zu gewährleisten. So kann das
Abhalten von Wahlen in diesen Gebäuden vom Empfangsstaat nicht aus
Sicherheitsgründen abgesagt werden. Das bleibt aber auch die einzige
Situation, in der das Auswärtige Amt und die Bundesländer das
Einrichten von Wahllokalen genehmigen.
Summa summarum schränken das Auswärtige Amt und die Bundesländer auf
Grund fehlender Ressourcen zur Gewährleistung der öffentlichen
Sicherheit das Abhalten von Wahlen anderer Staaten auf dem
Bundesgebiet ein.
Verein der Pflege- und Adoptiveltern in Münster
Ani Velkova arbeitet ehrenamtlich bei den Verein der Pflege und Adoptiveltern in Münster. Sie erzählt uns über den Verein, dessen Probleme, und die Kin. Anschliessend verrät Sie über eine Idee zum Kinderaustausch zwischen Bulgien und Deutschland.